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   OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08   

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https://dejure.org/2008,3497
OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08 (https://dejure.org/2008,3497)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.2008 - 2 W 199/08 (https://dejure.org/2008,3497)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. September 2008 - 2 W 199/08 (https://dejure.org/2008,3497)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Mietvorvertrag: Einstweilige Verfügung gegen die Vermietung an einen Dritten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Besitzüberlassungsanspruchs aus einem Mietvorvertrag im Falle der Doppelvermietung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Besitzüberlassungsanspruchs aus einem Mietvorvertrag im Falle der Doppelvermietung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Unterlassungsverfügung zur Abwendung der Besitzüberlassung der Mietsache an Dritte aufgrund mietrechtlichen Vorvertrags

  • Judicialis

    ZPO § 935

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935
    Mietvorvertrag: Einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvorvertrag: Durchsetzung durch Einstweilige Verfügung? (IMR 2008, 367)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 135
  • ZMR 2009, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Auch die durch einen - unterstellten - Vorvertrag begründete Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages führt lediglich dazu, dass jede Partei des Vorvertrages berechtigt ist, die Erfüllung der übernommenen Verpflichtung dadurch geltend zu machen, dass sie von der anderen Partei die Annahme einer von ihr formulierten Vertragserklärung verlangt, notfalls auf dem Klagewege (vgl. BGH NJW 2006, 2843).
  • KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07

    Doppelvermietung: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Überlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Koblenz, 25.10.2007 - 5 U 1148/07

    Durchsetzung des Besitzanspruchs des Mieters im Wege einstweiliger Verfügung bei

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Hamm, 15.10.2003 - 30 U 131/03

    Sicherung der Ansprüche aus einem Mietvertrag bei Konkurrenz mehrerer Gläubiger

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Köln, 03.02.1999 - 5 U 118/98

    Schönheitsoperation als solche ist in der Regel kein Behandlungsfehler;

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Es liegt auch keiner der Ausnahmefälle vor, in denen die Rechtsprechung Leistungsverfügungen mit dem Ziel der Befriedigung des Gläubigers zugelassen hat, wie z. B. für den Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht (vgl. OLG Köln OLGR 1995, 310. KG OLGR 1999, 157).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1990 - 10 U 93/90

    Berufung des Vermieters auf Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1996 - 17 W 22/96

    Keine einstweilige Verfügung zugunsten eines Mieters bei Doppelvermietung

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2022 - 2 W 42/21

    Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung

    Der Anspruch auf das angeordnete Unterlassen stellt nicht die zu sichernde Forderung dar, die durch die einstweilige Verfügung bereits erfüllt würde (so aber KG, NJW-RR 2018, 139 f.; OLG Celle, ZMR 2009, 113 f.; Derleder/Pellegrino, NZM 1998, 550 ff., 557).

    Der Abschluss weiterer Mietverträge über das Objekt bleibt ihr weiterhin uneingeschränkt möglich ungeachtet des Umstandes, dass sie hierdurch gegebenenfalls ihren bereits mit der Antragstellerin abgeschlossenen Vertrag verletzt (insoweit ebenso OLG Celle, ZMR 2009, 113 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 521 f.; Hinz, WuM 2005, 615 ff.).

  • KG, 07.09.2017 - 8 W 47/17

    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen eine

    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in denen die Rechtsprechung Leistungsverfügungen mit dem Ziel der Befriedigung des Gläubigers zugelassen hat, wie etwa für den Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht (OLG Köln OLGR 1995, 310; KG OLGR 1999, 157; OLG Celle MDR 2009, 135).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2018 - 2 U 25/16
    In diesem Fall sind auch spätere Mietverträge wirksam, was aus §§ 275, 311a BGB unmittelbar folgt (BeckOK BGB/Zehelein, 44. Ed. 01.11.2017, zu § 535 Rn. 563, Staudinger/Emmerich, BGB, 2014, zu § 536 Rn. 47, BGB und § 535 Rn. 563; BGH NJW 2006, S. 2323; OLG Celle ZMR 2009, S. 113; Kammergericht Berlin NZM 2008, S. 889).
  • LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14

    Teile einer Wohnung vermietet: Mieter muss keine weiteren Mitbewohner dulden!

    Denn ein Mieter kann selbst im Fall einer vertragswidrigen Doppelvermietung gegenüber dem Vermieter seinen Besitzüberlassungsanspruch nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern, da zumindest der Vertragsabschluss selbst dem Schutz der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung des Vermieters über die eigenen Interessen unterfällt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29. September 2008 - 2 W 199/08, ZMR 2009, 113 Tz. 4 m. w. N.).
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